Informationen zur Haftbarkeit von Organisatoren für Geschehnisse in Verbindung mit einer Meetup-Gruppe oder einem Meetup-Event findest du in diesem Artikel aus unserem Help Center. Dort wird auch Abschnitt 6 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen näher erläutert.
Wie in den FAQ erwähnt, vereinbaren einige Organisatoren direkt mit ihren Mitgliedern eine Verzichtserklärung, unabhängig von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meetup.
Die Details einer Verzichtserklärung und was eine solche enthält, hängt von der Art und Aktivität einer bestimmten Meetup-Gruppe ab und welche Arten von Problemen die Verzichtserklärung umfassen soll.
Zudem ist zu bedenken, wie man Mitglieder dazu bewegt, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Bei manchen Gruppen unterzeichnen Mitglieder eine ausgedruckte Version. Dies kann entweder bei jedem Meetup-Event oder einmalig beim Beitreten bzw. der ersten Teilnahme an der Gruppe geschehen. Manche Mitglieder stimmen einer Online-Verzichtserklärung als Teil des Prozesses zum Gruppenbeitritt zu. Manche Organisatoren fügen dies als Teil einer erforderlichen Reihe an Profilfragen hinzu. Weiterhin ist zu beachten, dass beim Zulassen von Gästen bei Meetup-Events diese eine Verzichtserkläung unterschreiben können.
Achtung: Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung zu spezifischen Situationen. Haftungsgesetze variieren zudem von Staat zu Staat. Konsultiere ggf. einen Anwalt, der dich zu deiner spezifischen Situation berät.
Weitere Informationen zu Haftbarkeit und Verzichtserklärungen findest du in diesen Online-Ressourcen:
Rocket Lawyer
FindLaw-Formulare für Verzichtserklärungen
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