Die Frage nach der Haftbarkeit des Organisators beinhaltet viele verschiedene Überlegungen und ob ein Veranstalter in einer bestimmten Situation haftbar ist oder nicht, hängt sehr stark von den spezifischen Gegebenheiten dieser Situation ab. Es gibt jedoch einige allgemeine Punkte, die einem Organisator dabei helfen, die Haftbarkeit zu ermitteln.
Jedes Mitglied hat unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt, die in Abschnitt 6 eine allgemeine Haftungsverzichtserklärung dieses Mitglieds für den Organisator im Zusammenhang mit einer Meetup-Gruppe oder einem Event enthalten. Wie jedoch in der „Hilfe“ im Abschnitt „Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung zwischen den Organisatoren und Mitgliedern?“ erwähnt, sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung zwischen Meetup und jedem Mitglied und keine direkte Vereinbarung zwischen einem Organisator und einem Mitglied.
Wenn du möchtest, kannst du Mitglieder eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen, sodass eine direkte Vereinbarung mit den Mitgliedern besteht. Wenn zudem ein Mitglied Gäste, die nicht Mitglieder von Meetup sind, zu einem Event bringt, haben diese Gäste unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und dementsprechend dieser Verzichtserklärung nicht zugestimmt.
Außerdem ist die Verzichtserklärung in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeiner Natur und spricht keine spezifische Situation an. Wenn ein Organisator die Meetup-Plattform für Gruppen oder Events nutzt, die risikoreiche oder außergewöhnliche Aktivitäten beinhalten, sollte ein Organisator eine spezifisch auf diese Aktivitäten abgestimmte Verzichtserklärung in Betracht ziehen.
Die Haftbarkeit eines Organisators kann auch davon abhängen, ob der Organisator eine Einzelperson ist oder eine juristische Person. Genauer gesagt ändert sich nicht das „Ausmaß“ der Haftung, sondern ggf. „wer“ haftet. Wenn die Gruppe oder das Event von einer Organisation ausgeht, obliegt dieser ggf. die Haftbarkeit, und die Person, die die Gruppe oder das Event über die Organisationen organisiert hat, kann je nach Art der Organisation eine begrenzte persönliche Haftung oder keine Haftung haben. Weitere Informationen zu Haftung und juristischen Personen findest du unter folgenden Hilfethemen:
Wo erhalte ich weitere Informationen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Meetup?
Kann ich als Organisator selbst Formulare für Haftungsfreistellung oder Verzichtserklärung erstellen?
Die Haftbarkeit kann auch davon abhängen, wie Fähigkeiten und Erfahrungen in Bezug auf die Gruppe oder das Event beschrieben werden und welche Rolle im Zusammenhang mit einem Event eingenommen wird. Zum Beispiel kann ein Organisator, der sich selbst als Bergsteiger-Experte ausgibt und eine Wandergruppe auf einen Berg hinaufführt, einer anderen Haftung ausgesetzt sein, als wenn sich der Organisator nicht als Experte verhält.
Achtung: Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung für spezifische Situationen.. Haftungsgesetze variieren zudem von Staat zu Staat. Konsultiere ggf. einen Anwalt, der dich zu deiner spezifischen Situation berät.
Jedes Mitglied hat unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt, die in Abschnitt 6 eine allgemeine Haftungsverzichtserklärung dieses Mitglieds für den Organisator im Zusammenhang mit einer Meetup-Gruppe oder einem Event enthalten. Wie jedoch in der „Hilfe“ im Abschnitt „Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung zwischen den Organisatoren und Mitgliedern?“ erwähnt, sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung zwischen Meetup und jedem Mitglied und keine direkte Vereinbarung zwischen einem Organisator und einem Mitglied.
Wenn du möchtest, kannst du Mitglieder eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen, sodass eine direkte Vereinbarung mit den Mitgliedern besteht. Wenn zudem ein Mitglied Gäste, die nicht Mitglieder von Meetup sind, zu einem Event bringt, haben diese Gäste unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und dementsprechend dieser Verzichtserklärung nicht zugestimmt.
Außerdem ist die Verzichtserklärung in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeiner Natur und spricht keine spezifische Situation an. Wenn ein Organisator die Meetup-Plattform für Gruppen oder Events nutzt, die risikoreiche oder außergewöhnliche Aktivitäten beinhalten, sollte ein Organisator eine spezifisch auf diese Aktivitäten abgestimmte Verzichtserklärung in Betracht ziehen.
Die Haftbarkeit eines Organisators kann auch davon abhängen, ob der Organisator eine Einzelperson ist oder eine juristische Person. Genauer gesagt ändert sich nicht das „Ausmaß“ der Haftung, sondern ggf. „wer“ haftet. Wenn die Gruppe oder das Event von einer Organisation ausgeht, obliegt dieser ggf. die Haftbarkeit, und die Person, die die Gruppe oder das Event über die Organisationen organisiert hat, kann je nach Art der Organisation eine begrenzte persönliche Haftung oder keine Haftung haben. Weitere Informationen zu Haftung und juristischen Personen findest du unter folgenden Hilfethemen:
Wo erhalte ich weitere Informationen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Meetup?
Kann ich als Organisator selbst Formulare für Haftungsfreistellung oder Verzichtserklärung erstellen?
Die Haftbarkeit kann auch davon abhängen, wie Fähigkeiten und Erfahrungen in Bezug auf die Gruppe oder das Event beschrieben werden und welche Rolle im Zusammenhang mit einem Event eingenommen wird. Zum Beispiel kann ein Organisator, der sich selbst als Bergsteiger-Experte ausgibt und eine Wandergruppe auf einen Berg hinaufführt, einer anderen Haftung ausgesetzt sein, als wenn sich der Organisator nicht als Experte verhält.
Achtung: Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung für spezifische Situationen.. Haftungsgesetze variieren zudem von Staat zu Staat. Konsultiere ggf. einen Anwalt, der dich zu deiner spezifischen Situation berät.